Wer hat Schneeräumpflicht im Winter und womit darf gestreut werden?

Schnee mit Rechten und Pflichten

Es schneit pünktlich zum Winteranfang und die vielen kleinen Eiskristalle häufen sich auf dem Gehweg. (wie Kinder an Halloween) Doch wer ist verantwortlich für die Schneeräumung und welches Auftausalz darf gestreut werden?

Gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Grundstücksbesitzer eine Schneeräumpflicht. Dabei müssen Gehwege geräumt und mit Streugut gestreut werden. Mögliche Unfallquellen müssen also von den Grundstücksbesitzern beseitigt werden. 


Wie sieht es aber aus, wenn ich im Erdgeschoss wohne und mich deswegen mein Vermieter zur Schneeräumung auffordert? 

Solange es nicht im Mietvertrag steht, müssen Mieter dieser Aufforderung nicht nachkommen. Steht aber im Mietvertrag, dass man als Mieter im Winter zur Schneeräumung verdonnert werden darf und der Vermieter fordert Sie nach dem ersten Schneefall dazu auf (Zettel im Haus gilt nicht als zulässige Aufforderung), dann sind sie zum räumen und streuen verpflichtet und müssen diese Abmachung einzuhalten.


Wie viel muss ich zahlen, wenn ich dieser Schneeräumpflicht nicht nachkomme?

Das ist abhängig von Ihrem Wohnort. In einigen Bundesländern wird nicht geahndet, wenn man sich der winterlichen Freuden in Form von Schneeschieben und Auftaumittel streuen entzieht, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt oder Thüringen. In Hamburg kann es bei einer nicht eingehaltenen Schneeräumpflicht bis zu 50.000€ Bußgeld geben.


Heißt das also, wenn ich in Sachsen-Anhalt lebe, muss ich dieser Pflicht nicht nachkommen?

Nein, das heißt es nicht, denn wer die Schneeräumung versäumt, riskiert eine hohe Strafe, wenn jemand stürzt und sich verletzt. 


Wann muss ich also räumen und streuen?

Die Schneeräumpflicht besteht Montag - Samstag von 7- 20 Uhr und an Sonn- oder Feiertagen ein paar Stunden später am Morgen. Das heißt aber nicht, dass man um 7 Uhr anfangen sollte, sondern das um 7 Uhr der Weg ohne Gefahrenquellen begehbar sein sollte.


Wohin mit dem Schnee und wie viel muss ich freiräumen?

Kommunenabhängig ist auch, wie breit die freigelegten Wege sein müssen. Standard ist 1 - 1,5 Meter, sodass zwei Personen ohne Mühe aneinander vorbeikommen. Zu Corona-Zeiten sollten es dann wohl besser 2 Meter sein. Hauseingänge müssen dagegen nur etwa einen halben Meter Schnee- und Eisfrei sein. Den Schnee sollte man nach getaner Arbeit natürlich nicht einfach auf die Fahrbahn schütten. Hier ist es am besten, den Schnee nach der Räumung auf dem der Fahrbahn zugewandten Seite zu schütten oder noch besser, ihn im Garten oder auf einer großen, gerade ungenutzten Fläche wie einen Parkplatz zu entsorgen. Wichtig ist auch, dass sich bei erneutem Schneeschippen Streumittel im Schnee versteckt haben kann. Wenn es sich nicht unbedingt um ökologisches verträgliches Enteisungsmittel handelt, sollte man das Auftausalz nicht in den Garten kippen. Denn selbst bei umweltschonenden Alternativen zu Streusalz kann eine hohe Dosis ebenso wie normales Tausalz Schaden an Pflanzen und Baumwurzeln anrichten.

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